Das Gürtelsystem und ihre Bedeutung
Wie im normalen Leben, ist es auch im Karate: es steckt natürlich mehr dahinter als nur das, was man sieht.
So verhält es sich auch mit dem Gürtel, den der oder diejenige trägt oder anstrebt zu tragen. Das Ding da, das die Jacke zusammen hält (wenn man zu faul ist, die zuzubinden) ist mehr, als nur ein Stück langer Baumwolle oder Seide.
Klar denkt jeder außenstehende, man geht in einen Laden, der diese Artikel führt, kauft sich einen Anzug, einen entsprechend farbigen Gürtel, legt das Zeug an und dann sieht man mal weiter.
JEDOCH !!!!
Es ist nicht nur die Farbe des Gürtels und das Können, das man damit haben sollte, sondern noch eine tiefergehende Bedeutung und die ist in der folgenden Aufstellung zu sehen. Dahinter habe ich mal versucht, die Sätze so zu schreiben, daß man das auch versteht. Weil Poesie oder tiefergehende Formulierungen mögen manche Menschen nicht so sehr.
|
9.Kyu |
Weißgurt |
Der Schnee liegt auf der Landschaft. |
Heißt soviel wie, man ist einer von vielen und weiß nicht, wo man hin will und was das alles soll. |
|
8.Kyu |
Gelbgurt |
Der Schnee schmilzt. Die harte, gefrorene Erde leuchtet gelb. |
Jetzt bekommt man einen ersten Eindruck, wie es ist, aber klar ist es einem noch nicht und man weiß nicht so recht, was man davon halten soll. |
|
7.Kyu |
Orangegurt |
Die fruchtbare Erde leuchtet in der roten Abendsonne. |
Es wird langsam Licht. Man selber sieht, daß da was entsteht, aber ein anderer hat noch nicht so recht das Gefühl. |
|
6.Kyu |
Grüngurt |
Ein Pflänzlein kommt? |
Jetzt erst fängt man an zu begreifen, wie manches ist und was manches zu bedeuten hat. Es ist erkennbar was das mal werden soll. |
|
5.Kyu |
Blaugurt |
Die Baumkrone reicht in den Himmel. |
Jetzt fängt man an, den Bogen raus zu haben. Man weiß, wie es geht und es wird einem bewusst, was man da eigentlich macht. |
|
4.Kyu |
Violettgurt |
||
|
3.Kyu |
Braungurt |
Der Baum hat feste Borke. |
Jetzt ist man kurz davor. Man steht vor dem "Bereitsein" für das neue, das da kommt. Man ist bereit, alleine was zu machen |
|
2.Kyu |
Braungurt |
||
|
1.Kyu |
Braungurt |
||
|
1. Dan |
Schwarzgurt |
Das Wandeln der Stille. |
Jetzt hat man es geschafft. Man kann alleine gehen. Links und rechts sieht man Dinge, die entstehen, die wachsen und man nimmt seine Umwelt besser wahr. Unter uns gesagt, man ist jetzt endlich Volljährig und kann den Führerschein machen. |
|
. .. |
... |
||
|
10. Dan |
Schwarzgurt |
Vorwort zur Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung gliedert die Trainingsinhalte in der Entwicklung eines Karateka vom Anfänger bis zum Meister und die Prüfungskriterien zu den verschiedenen Schüler- und Meisterprüfungen. Durch langfristiges und beständiges Training soll der Übende, gleichzeitig mit der körperlichen Ausbildung, den verantwortungs-bewußten Umgang mit Partnern im Karate erlernen. Dazu dienen die Regeln und Etikette des Karate - Do, die unverzichtbarer Bestandteil des traditionellen Shotokan-Karate wie auch dieser Prüfungsordnung sind. Die unterschiedlichen Übungsformen von Grundschule, Partnertraining und Kata bieten dem Karateka eine solide Ausgangsbasis für das breite Spektrum des Karate. In der Prüfungsordnung wurde aus Gründen der Übersicht-lichkeit auf das Hinzufügen von weiblichen Endungen verzichtet. Entsprechende Begriffe sind nicht geschlechts-spezifisch gemeint.
Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe werden besondere Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt. Es sind dies:
Unterstufe 9. - 7. Kyu
In der Unterstufe erlernt der Prüfling die Grundform der einzelnenTechniken.
Den Abschluß dieser Stufe bildet der 7.Kyu, der den
Übergang zur Mittelstufe vorbereiten soll.
Prüfer und Prüfling achten vor allem auf sichere Stände, korrekte
Techniken und Ausholbewegungen. Die aufrechte Haltung des
Oberkörpers ist ein wichtiges Merkmal. Die Prüflinge zum 7. Kyu
müssen bereits gute Ansätze von innerer und äußerer Spannung zeigen.
Im Kumite und im Kumite aus Kamae ist die kontrollierte Ausführung
der Techniken und die richtige Distanz beider Partner besonders zu
beachten.
In der Kata sind sowohl korrekte Abläufe, die beim 7. Kyu bereits
Rhythmus erkennen lassen, als auch ein Verständnis der Hintergründe
der Techniken in der Kata gefordert.
Die Selbstverteidigung ist ein natürlicher Bestandteil des Karate. Das
Erlernen der Sportart soll den Karateka zur Selbstbehauptung und zur
Selbstverteidigung befähigen. Dieses Lernziel muß bei der Ausbildung
berücksichtigt werden, wird jedoch nicht als zu prüfender Teil in die
Prüfungsordnung aufgenommen.
Mittelstufe 6. - 4. Kyu
Die Grundtechniken, die jetzt häufig in Kombinationen gezeigt werden,
sollen sich von der Grundform zur Feinform entwickeln.
Bei der Ausführung der Kombinationen ist wichtig, daß sich die Qualität
der Einzeltechnik nicht verschlechtern darf. Besonderer Wert wird auf
folgende Merkmale gelegt:
Bewegungsrhythmus, bewußter Hüfteinsatz, Standfestigkeit,
Atemtechnik und Kime.
Im Kumite und im Kumite aus Kamae müssen sich die technischen
Fertigkeiten in Bewegungsvielfalt, Kampfgeist und Kontrolle
ausdrücken. Der Respekt vor der Gesundheit des Partners ist einer der
Eckpfeiler des fortgeschrittenen Karateka!
In der Kata soll sich das fortgeschrittene Können des Prüflings sowohl
im Verständnis ( BUNKAI ) als auch in der Flüssigkeit ( Rhythmus )
des Vortrages zeigen. Alle bis zu der jeweiligen Graduierung erlernten
Kata gehören mit zum Prüfungsstoff.
Oberstufe 3. - 1. Kyu
Die Grundschule der Oberstufe zeichnet sich durch eine Vielzahl
schwieriger Kombinationen aus. Dabei sind Qualität in den
Einzeltechniken, Rhythmus in den Verbindungen, Standfestigkeit und
nicht zuletzt Ausdauer zu zeigen. Sie spiegelt den Fleiß und die Intensität
des Trainings wider.
Im Kumite wird sowohl das Jiyu - Ippon - Kumite, als auch der Freie
Kampf ( Jiyu Kumite ) geprüft. Beides stellt höchste Anforderungen an
den Prüfling. Nur wer exakte Technik mit Kampfgeist und Kontrolle
paart, erfüllt die hier gesetzten Anforderungen. Sieg oder Niederlage ist
beim Jiyu Kumite nicht prüfungsentscheidend.
In Kata und im Bunkai muß der Prüfling ein fortgeschrittenes
Verständnis des Zusammenhangs von Kata und sinnvollen
Anwendungen zeigen können. Alle bis zu der jeweiligen Graduierung
erlernten Kata gehören in der Oberstufe selbstverständlich mit zum
Prüfungsstoff.
Dan - Grade
Dan sein heißt, Vorbild sein!
Bezogen auf die innere Reife, die sich auch in den Techniken ausdrückt,
führt der Prüfling seine Ausbildung fort. Erlaubt der Prüfer eine
Graduierung ohne diese Reife, dient dies weder dem Prüfling noch dem
Karate.
In allen Prüfungsteilen muß der Prüfling eine vorbildliche Haltung und
Ausführung zeigen können, um sich als Meister gegenüber den Schülern
deutlich zu unterscheiden.
Dies drückt sich auch in dem schwindenden Anteil praktischer
Prüfungsteile der höheren Dan - Grade aus.
Wartezeiten
Die Wartezeiten sind Mindestzeiten, denen ein zweimaliges Training pro Woche
zugrunde liegt. Hieraus ergibt sich auch die Mindestzahl der Trainingseinheiten,
die die Dojo- bzw. Übungsleiter durch Listen kontrollieren sollten. Die
Wartezeiten sollten nicht unterschritten werden. Sie betragen:
zum 8. Kyu - 3 Monate
zum 7. Kyu - 4 Monate
zum 6. Kyu - 4 Monate
zum 5. Kyu - 6 Monate
zum 4. Kyu - 6 Monate
zum 3. Kyu - 8 Monate
zum 2. Kyu - 8 Monate
zum 1. Kyu - 8 Monate
zum 1. DAN - 1 Jahr
zum 2. DAN - 2 Jahre
zum 3. DAN - 3 Jahre
zum 4. DAN - 4 Jahre
zum 5. DAN - 5 Jahre
zum 6. DAN - 6 Jahre
Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres haben die doppelte Wartezeit.
Außerdem entfällt bei ihnen bis einschließlich 6. Kyu der Prüfungsteil „Kumite“.
Jugendliche bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres haben die eineinhalb fache
Wartezeit.
Die Wartezeit zum 1.DAN beträgt 1 Jahr, Mindestalter 16 Jahre oder 8 Jahre aktives Karate
Die Wartezeit zum 2. DAN beträgt bei Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 3 Jahre.
Die Wartezeit zum 3. DAN beträgt bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, 4 Jahre.
Die Wartezeit zum 4. Dan beträgt bei Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 5 Jahre.
Entscheidend für die Wartezeit ist das Alter am Tage der Prüfung, für die der Prüfling ansteht.
Prüfungskriterien
Das Bestehen einer Prüfung hängt letztlich davon ab, welchen Gesamteindruck
der Prüfer vom Prüfling gewinnt. Neben der bloßen Leistung ist auch die
Persönlichkeit, das Alter, das Geschlecht und die Verfassung des Prüflings zu
berücksichtigen. Wesentliche Negativpunkte, die in das Urteil mit einfließen
müssen, sind gegeben, wenn der Prüfling
− die Techniken nicht gemäß dem Standard vorführt
− nur mangelhaftes Kime zeigt
− die Kata – wenigstens in einem zweiten Versuch – nicht fehlerfrei (einschl.
Kiai) zeigt
− Ausdauerschwäche zeigt, die mangelhaftes Training vermuten lassen
− ein unwürdiges oder undiszipliniertes Verhalten (z.B. Stören anderer Prüflinge
u.v.m.) zeigt.
Prüfer sind ermächtigt, Prüflinge auch von der laufenden Prüfung auszuschließen,
wenn diese z.B. ein unwürdiges oder undiszipliniertes Verhalten,
welches dem Geist des Karate-do widerspricht, an den Tag legen. Die Prüfung
gilt in einem solchen Fall als „nicht bestanden“.
Nicht bestandene Prüfungen können nach einem Monat wiederholt werden.
