10.11.2011 19:15 von Benjamin Lanz
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Die Geschäftsstelle des TuS informiert über den ermäßigten Mitgliedsbeitrag des TuS.
Alle Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende haben bis zum 15.11.2011 einen Nachweis über ihre Berechtigung zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag zu erbringen.
Liegt dieser Nachweis nicht rechtzeitig vor, wird der Mitgliedsbeitrag zum 1.1.2012 auf den vollen Beitrag umgestellt. Der Nachweis muss schriftlich per Post, Fax oder EMail spätestens am Stichtag der Geschäftsstelle vorliegen. Spätere Eingänge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieser Aufruf gilt insbesondere für alle, die im kommenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden und/oder eine Lehre/Studium/Zivildienst beginnen oder für ältere Menschen, die vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen.
Mitglieder, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, sollten uns ebenfalls einen Nachweis erbringen. Der Beitrag wird nicht automatisch umgestellt.
Alle, die gültige Bescheinigungen über das Jahr 2012 hinaus bereits bei uns abgegeben haben, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Mehr Infos dazu erteilt die Geschäftsstelle:




























